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Für die Nutzung
einer Gemüseparzelle auf der Hessischen Staatsdomäne
Frankenhausen gelten folgende Konditionen:
Leistungen
- Die Rechte zur Bewirtschaftung, d.h. Pflegen und
Beernten einer Parzelle, ab Mitte Mai bis ca. Mitte November,
werden mit der Zahlung des Saisonbeitrages auf die Person
übertragen (Aktuelle Daten werden jedes Jahr bekanntgegeben).
- Zum Übernahmetermin stellen
wir eine Gemüseparzelle von 85 m² mit ca. 20-25
Gemüsearten bereit.
- Ein Grundsortiment an Geräten
zur Pflege der Parzelle wird ebenfalls bereitgestellt.
- Wasser zur Bewässerung wird
bereitgestellt.
- Informationen zum Gartenbau werden
zur Verfügung gestellt.
Bedingungen zur
Parzellennutzung:
- Die EG-Öko-Verordnung
889/2008 zum Ökologischen Landbau ist einzuhalten,
d.h. insbesondere auf den Einsatz von leichtlöslichem
Mineraldünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
ist zu verzichten. Bei eigenen Saaten und Pflanzungen
sind Saatgut und Jungpflanzen aus ökologischer
Erzeugung zu verwenden (bei Unklarheiten bitte Rücksprache
mit der Projektbetreuerin).
- Die Hofordnung muß beachtet
werden.
- Es dürfen keine auf Dauer
angelegten baulichen Maßnahmen erstellt werden (wie z.B.
Parzellenabgrenzungen u.ä.).Die Geräte, die zur
allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, müssen im
sauberen Zustand an den entsprechend vorgesehenen Platz
zurückgebracht werden. Für beschädigte Geräte
muß aufgekommen werden.
Sonstiges:
- Der Saisonbeitrag
beläuft sich auf 170,- € für eine
ganze Parzelle und 90,- € für eine Halbe.
Die Parzellen werden nach Reihenfolge der Einzahlung
vergeben, bei Überhang der Einzahlungen erfolgt
selbstverständlich eine Rückzahlung.
- Für selbstmitgebrachte
Gegenstände kann keine Haftung übernommen
werden.
- Für Mißernten, die auf
natürliche Bedingungen zurückzuführen sind, kann
keine Haftung übernommen werden.
- Die Anmeldung erfolgt durch die
Überweisung des Saisonbeitrags.
Mit der
Überweisung des Saisonbeitrages werden die obengenannten
Bedingungen anerkannt.
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